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Schulen am Irchel

  • Drei Etappen
  • Situationsplan
  • Visualisierung Schulen am Irchel

    © indievisual AG Zürich für Stücheli Architekten AG Zürich

  • Schulzimmer Campus Irchel

    © Stücheli Architekten AG Zürich; Bauherrenvertretung: Hochbauamt Kanton Zürich

  • Schulkorridor Campus Irchel

    © Stücheli Architekten AG Zürich; Bauherrenvertretung: Hochbauamt Kanton Zürich

  • Schulmensa Campus Irchel

    © Stücheli Architekten AG Zürich; Bauherrenvertretung: Hochbauamt Kanton Zürich

Die Schulen auf dem Campus

Die Hintergründe

Die Gebäude mehrerer städtischer Kantonsschulen sind sanierungsbedürftig und müssen in den kommenden Jahren instandgesetzt werden. Aus einer Nutzungsstudie, welche das Hochbauamt des Kantons Zürich in Auftrag gegeben hat, ging die Variante „Zwischennutzung Campus Irchel“ als praktikabelste sowie kostengünstigste Variante für ein Provisorium mit dieser Laufzeit hervor. 

Siehe dazu den Regierungsratsbeschluss Nr. 990/2019

Dauer der Zwischennutzung und zwischennutzende Schulen

Die Zwischennutzung startet mit dem Schuljahr 2024/25 und endet im Sommer 2033. Alle drei Jahre wechseln die zwischennutzenden Schulen:

  • Kantonsschule Zürich Nord (2024–27)
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium Rämibühl und Realgymnasium Rämibühl (2027–30)
  • Kantonsschule Enge und Kantonsschule Freudenberg (2030–33)

Schulgebäude und Schulräume

Die Schultrakte befinden sich in den Gebäuden Y12 (nur Ebene E), Y32 und Y34 (je ganzes Gebäude). Zwischen den Gebäuden Y32 und Y34 liegt der Schulhof. Die Schultrakte sind über einen Hauptzugang (Y13, Ebene H) und einen Nebenzugang (Y12, Ebene E) zugänglich.

Im Gebäude Y32 sind die allgemein genutzten Schulzimmer angesiedelt.
Im Gebäude Y34 sind die Spezialräume für den naturwissenschaftlichen sowie den musischen und gestalterischen Unterricht untergebracht. Zudem befinden sich dort die Räume der Schulverwaltung.
Im Gebäude Y12 Ebene E befindet sich die Schulmensa mit eigener Küche.

Neben dem bestehenden ASVZ Sport Center wird ein Sportprovisorium zur Nutzung durch die Schulen erstellt.

Für die Flächen, welche durch die Schulen angemietet werden, gelten die Hausordnungen der jeweiligen Schulen. Diese werden an die Situation auf dem Irchel angepasst.