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Schulen am Irchel

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    Foto: Ursula Meisser, UZH

Zusammenleben

Onboarding

Im Vorfeld des Einzugs der Kantonsschule Zürich Nord werden die Schultrakte sowohl vom Lehrerkollegium als auch von der Schülerschaft besucht. In der letzten Woche der Sommerferien (Do, 15.8.2024)  werden die Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Kantonsschule Zürich Nord zudem mittels Führungen durch UZH-Angehörige mit der neuen Schulumgebung vertraut gemacht. Die Schüler:innen lernen den Campus in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien mit Unterstützung von UZH-Studierenden kennen. Haben Sie Interesse bei diesen Führungen mitzuwirken und Ihre Expertise einzubringen? Dann melden Sie sich gerne bei Maresa Knaus (maresa.knaus@uzh.ch).

Für die Angehörigen der UZH Irchel wird anfangs Sommer die Möglichkeit bestehen, die Schultrakte zu besichtigen. Weitere Informationen folgen auf dieser Webseite.

Alle UZH-Angehörige werden vor und nach dem Einzug der Kantonsschule Zürich Nord regelmässig via dieser Webseite sowie weiterer Kommunikationskanäle informiert.

Koordinator:in Zwischennutzung Campus Irchel

Ein:e Koordinator:in begleitet ab Sommer 2024 die Zwischennutzung auf dem Campus Irchel. Er/Sie ist zentrale Ansprechperson für alle Belange rund um die Zwischennutzung und – mit Ihrer Unterstützung – einerseits für das Gelingen des gemeinsamen Alltags, andererseits für die Initiierung und Ermöglichung gemeinsamer Lehr- und Lernprojekte zuständig.

Gemeinsam genutzte Flächen

Auf den Flächen der UZH gilt auch während der Zwischennutzung die Hausordnung der UZH. UZH und Schulen stellen gemeinsam sicher, dass der Betrieb beiderseits auch während der Zwischennutzung möglichst reibungslos verläuft. Gerade in der Anfangszeit kann es auf den Stockwerksverbindungen der UZH (Fakultätsachsen), die von den Schüler:innen zum Wechseln der Stockwerke und Schultrakte genutzt werden, zu Herausforderungen und Fragen kommen. Sollten diese nicht bilateral gelöst werden können, steht Ihnen zu gegebener Zeit die/der Koordinator:in Zwischennutzung Campus Irchel zur Verfügung.

Mobilität und Orientierung

Die Schulangehörigen werden auf unterschiedliche Art und Weise an den Irchel gelangen. Die Zufahrtswege werden entsprechend ausgeschildert und kommuniziert.

  • Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ergreifen geeignete Massnahmen, um die Beförderung der zusätzlichen Personen sicherzustellen.
  • Für Fahrräder stehen im Schulhof genügend Abstellplätze für die Schulangehörigen zur Verfügung.
  • Parkplätze für Roller und Motorräder stehen zwischen Anlieferung UZH und Parkhaus Irchel (Gebäude Y21, Ebene D) zur Verfügung.
  • Für Lehrpersonen, die mit dem Auto zur Schule fahren, stehen im Parkhaus genügend Parkplätze zur Verfügung.

Die Übersichtspläne der UZH mit Sucheingabe z.B. zu bestimmten Gebäuden oder Mensen finden sich hier.

Verpflegung

Die Schulangehörigen verpflegen sich in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einerseits steht dafür eine Mensa (Y12, Ebene E) mit eigener Küche zur Verfügung. Andererseits werden Mikrowellenstationen eingebaut. Schulzimmer werden bei Bedarf auf Anweisung der Schulleitung während der Mittagspause geöffnet. Stundenplanerisch sind zwei Lunchschichten vorgesehen, während denen sich die Schüler:innen verpflegen können. In der Kommunikation an die Schüler:innen wird ausserdem die Überlastung der UZH-Mensa am Mittag thematisiert.

Ab Herbstsemester 2024 stehen auf dem Irchel folgende neuen Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf dem Strickhof-Areal soll ein kleiner Food-Truck-Park mit bedeckten Sitzmöglichkeiten entstehen. Damit wird die Mensa der UZH während den Unterrichtszeiten entlastet und ein diversifizierteres Verpflegungsangebot wird geschaffen.
  • Anderseits wird das Dozentenfoyer (im Y22) – sofern der Raum nicht für Anlässe gebucht ist – wieder zu einer Verpflegungszone umgestaltet. Es werden dort zusätzliche Mikrowellen zur Verfügung stehen. Auch dies ermöglicht eine Entlastung der UZH Mensa .

Anlässe und Alkoholkonsum

Es obliegt den Organisator:innen des jeweiligen Anlasses zu definieren, an wen sich ihr Angebot resp. ihre Anlässe richten. Sollten Schüler:innen zu den Anlässen zugelassen sein, muss von den Verantwortlichen beim Alkoholausschank gemäss geltender Gesetzgebung das Alter kontrolliert werden.

Schüler:innen ist es während den Unterrichtszeiten gemäss Hausordnung der Kantonsschule verboten, Alkohol zu konsumieren.